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   BGH, 24.06.2020 - XIII ZB 33/19   

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https://dejure.org/2020,37479
BGH, 24.06.2020 - XIII ZB 33/19 (https://dejure.org/2020,37479)
BGH, Entscheidung vom 24.06.2020 - XIII ZB 33/19 (https://dejure.org/2020,37479)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 2020 - XIII ZB 33/19 (https://dejure.org/2020,37479)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen die Zurückweisung seines Antrags auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Anordnung von Sicherungshaft; Vorliegen eines zulässigen Haftantrags; Bestehen von Anhaltspunkten für die Zuständigkeit Italiens als Erstaufnahmestaat; ...

  • rewis.io

    Haftanordnung zur Überstellung eines Drittstaaters an einen Eu-Erstaufnahmestaat: Abschließende Aufzählung der konkreten Anhaltspunkte für eine Fluchtgefahr im AufenthG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen die Zurückweisung seines Antrags auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Anordnung von Sicherungshaft; Vorliegen eines zulässigen Haftantrags; Bestehen von Anhaltspunkten für die Zuständigkeit Italiens als Erstaufnahmestaat; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 14.01.2020 - XIII ZB 1/19

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftanordnung zwecks Sicherung der

    Auszug aus BGH, 24.06.2020 - XIII ZB 33/19
    Die Dublin-III-VO gibt zwar nicht vor, welche objektiven Kriterien im Einzelnen der nationale Gesetzgeber festzulegen hat oder festlegen kann (BGH, Beschluss vom 14. Januar 2020 - XIII ZB 1/19, InfAuslR 2020, 240 Rn. 11).

    Zudem dürfen die Vorbereitungshandlungen nicht durch Anwendung unmittelbaren Zwangs überwunden werden können (BGH, Beschluss vom 14. Januar 2020 - XIII ZB 1/19, InfAuslR 2020, 240 Rn. 13).

    Vielmehr kann es sich bei der Vorbereitungshandlung auch um ein Verhalten des Ausländers handeln, das darauf zielt, von der Beförderung durch den Luftfahrzeugführer ausgeschlossen zu werden (vgl. BGH, Beschluss vom 15. September 2016 - V ZB 69/16, FGPrax 2016, 279 Rn. 6) oder durch die Nichtpreisgabe des Aufenthalts eines Familienmitglieds, das aber mit abgeschoben werden muss, die Abschiebung der Familie insgesamt zu verhindern (BGH, Beschluss vom 14. Januar 2020 - XIII ZB 1/19, InfAuslR 2020, 240 Rn. 16).

  • EuGH, 15.03.2017 - C-528/15

    Al Chodor - Vorlage zur Vorabentscheidung - Kriterien und Verfahren zur

    Auszug aus BGH, 24.06.2020 - XIII ZB 33/19
    Die Mitgliedstaaten sind aufgrund von Art. 2 Buchst. n Dublin-III-VO verpflichtet, in einer zwingenden Vorschrift mit allgemeiner Geltung die objektiven Kriterien festzulegen, auf denen die Gründe beruhen, die zu der Annahme Anlass geben, dass sich ein Antragsteller dem Überstellungsverfahren möglicherweise durch Flucht entziehen wird (EuGH, Urteil vom 15. März 2017 - C-528/15, InfAuslR 2017, 193 Rn. 43 f. - Al Chodor).

    Gerade dies sollte mit der Verpflichtung zur Benennung der Kriterien verhindert werden (EuGH, Urteil vom 15. März 2017 - C-528/15, InfAuslR 2017, 193 Rn. 47 - Al Chodor; Begründung des Verordnungsentwurfs der Europäischen Kommission, veröffentlicht in BR-Drucks. 965/08 S. 6).

  • BGH, 07.04.2020 - XIII ZB 53/19

    Anforderungen an die Anordnung einer Überstellungshaft nach Art. 28 Abs. 2

    Auszug aus BGH, 24.06.2020 - XIII ZB 33/19
    Die beteiligte Behörde betreibt die Überstellung des Betroffenen nach Italien aufgrund der vollziehbaren Abschiebungsanordnung des Bundesamts vom 7. Dezember 2017, deren Richtigkeit von den Haftgerichten nicht zu überprüfen ist (BGH, Beschlüsse vom 21. August 2019 - V ZB 174/17, juris Rn. 8, und vom 7. April 2020 - XIII ZB 53/19, juris Rn. 12).

    Wegen der Bindung der Haftgerichte an die Entscheidungen der Verwaltungsbehörden, deren Vollstreckung die Sicherungshaft dient, musste der Haftantrag auch keine Ausführungen zum Lauf der Überstellungsfrist nach Art. 29 Abs. 2 Dublin-III-VO enthalten (BGH, Beschluss vom 7. April 2020 - XIII ZB 53/19, juris Rn. 12).

  • BGH, 12.02.2015 - V ZB 185/14

    Aufenthaltsanordnung zur Sicherung der Abreise: Altersgerechte Unterbringung

    Auszug aus BGH, 24.06.2020 - XIII ZB 33/19
    Das aber wäre von dem Haftrichter zu begründen gewesen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 2015 - V ZB 185/14, NVwZ 2015, 840 Rn. 7, und vom 10. August 2018 - V ZB 123/18, NVwZ 2018, 1903 Rn. 10 f.).
  • BGH, 20.09.2018 - V ZB 4/17

    Gebotenheit einer näheren Erläuterung des für die Buchung eines Fluges mit

    Auszug aus BGH, 24.06.2020 - XIII ZB 33/19
    Das reicht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. September 2018 - V ZB 4/17, InfAuslR 2019, 23 Rn. 11, vom 7. März 2019 - V ZB 130/17, juris Rn. 7, und vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 26/19, juris Rn. 9).
  • BGH, 30.03.2017 - V ZB 128/16

    Abschiebungshaftsache: Anforderungen an die Begründung der beantragten

    Auszug aus BGH, 24.06.2020 - XIII ZB 33/19
    Sind diese Anforderungen nicht erfüllt, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. März 2017 - V ZB 128/16, FGPrax 2017, 185 Rn. 6 mwN, vom 25. Januar 2018 - V ZB 107/17, Asylmagazin 2018, 224 Rn. 3, vom 4. Juli 2019 - V ZB 173/18, juris Rn. 5 und vom 12. November 2019 - XIII ZB 5/19, InfAuslR 2020, 165 Rn. 8).
  • BGH, 12.11.2019 - XIII ZB 5/19

    Verlängerung der Sicherungshaft aufgrund des Verhaltens des Betroffenen;

    Auszug aus BGH, 24.06.2020 - XIII ZB 33/19
    Sind diese Anforderungen nicht erfüllt, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. März 2017 - V ZB 128/16, FGPrax 2017, 185 Rn. 6 mwN, vom 25. Januar 2018 - V ZB 107/17, Asylmagazin 2018, 224 Rn. 3, vom 4. Juli 2019 - V ZB 173/18, juris Rn. 5 und vom 12. November 2019 - XIII ZB 5/19, InfAuslR 2020, 165 Rn. 8).
  • BGH, 15.09.2016 - V ZB 69/16

    Abschiebungshaftanordnung bei Fluchtgefahr: Verhalten des Betroffenen an Bord

    Auszug aus BGH, 24.06.2020 - XIII ZB 33/19
    Vielmehr kann es sich bei der Vorbereitungshandlung auch um ein Verhalten des Ausländers handeln, das darauf zielt, von der Beförderung durch den Luftfahrzeugführer ausgeschlossen zu werden (vgl. BGH, Beschluss vom 15. September 2016 - V ZB 69/16, FGPrax 2016, 279 Rn. 6) oder durch die Nichtpreisgabe des Aufenthalts eines Familienmitglieds, das aber mit abgeschoben werden muss, die Abschiebung der Familie insgesamt zu verhindern (BGH, Beschluss vom 14. Januar 2020 - XIII ZB 1/19, InfAuslR 2020, 240 Rn. 16).
  • BGH, 10.08.2018 - V ZB 123/18

    Abschiebungshaftsache: Zweifel an der Volljährigkeit des Betroffenen

    Auszug aus BGH, 24.06.2020 - XIII ZB 33/19
    Das aber wäre von dem Haftrichter zu begründen gewesen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 2015 - V ZB 185/14, NVwZ 2015, 840 Rn. 7, und vom 10. August 2018 - V ZB 123/18, NVwZ 2018, 1903 Rn. 10 f.).
  • BGH, 21.08.2019 - V ZB 60/17

    Erlass einer Abschiebungsanordnung während der angeordneten Haft im Gegensatz zur

    Auszug aus BGH, 24.06.2020 - XIII ZB 33/19
    Eine solche ist nämlich nach § 34a Abs. 1 Satz 3 AsylG nicht erforderlich, wenn die Grundlage der Überstellung - wie hier - eine Abschiebungsanordnung des Bundesamts ist (vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2019 - V ZB 60/17, InfAuslR 2020, 28 Rn. 8).
  • BGH, 25.01.2018 - V ZB 107/17

    Vorausetzungen für die Anordnung von Abschiebungshaft (Sicherungshaft); Vorliegen

  • BGH, 21.08.2019 - V ZB 174/17

    Rechtmäßige Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung nach Pakistan;

  • BGH, 07.03.2019 - V ZB 130/17

    Vorliegen eines zulässigen Haftantrags bei Anordnung einer Sicherungshaft zur

  • BGH, 12.02.2020 - XIII ZB 26/19

    Voraussetzungen für die Anordnung von Haft zur Sicherung der Abschiebung;

  • BGH, 12.12.2013 - V ZB 220/12

    Abschiebungshaft: Entziehung bei Vorbringen sachlicher Gründe gegen die

  • BGH, 04.07.2019 - V ZB 173/18

    Begründung des Haftantrags der Behörde i.R.d. Anordung der Sicherungshaft zur

  • BGH, 12.10.2021 - XIII ZB 110/19

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung eines eritreischen Staatsangehörigen

    Zudem dürfen die Vorbereitungshandlungen nicht durch Anwendung unmittelbaren Zwangs überwunden werden können (BGH, Beschlüsse vom 20. Mai 2020 - XIII ZB 71/19, juris Rn. 13, und vom 24. Juni 2020 - XIII ZB 33/19, juris Rn. 17).

    Ein solches Verhalten liegt zwar nicht vor, wenn der Betroffene bei dem Versuch einer Abschiebung keinen aktiven Widerstand leistet, sondern sich ruhig verhält und sachliche Gründe gegen die Durchführung der Abschiebung vorbringt, beispielsweise er könne wegen einer seine Flugtauglichkeit ausschließenden oder beeinträchtigenden Erkrankung nicht auf dem Luftwege abgeschoben werden, es sei denn, dass dieses Vorbringen ersichtlich unbegründet ist und allein dazu dient, sich der Abschiebung zu entziehen (BGH, Beschluss vom 24. Juni 2020 - XIII ZB 33/19, juris Rn. 17).

    Vielmehr kann es sich bei der Vorbereitungshandlung auch um ein Verhalten des Ausländers handeln, das darauf zielt, von der Beförderung durch den Luftfahrzeugführer ausgeschlossen zu werden (BGH, Beschluss vom 24. Juni 2020 - XIII ZB 33/19, juris Rn. 17).

  • BGH, 24.08.2020 - XIII ZB 83/19

    Haftaufhebungssache: Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts über die sachliche

    Das reicht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. September 2018 - V ZB 4/17, InfAuslR 2019, 23 Rn. 11, vom 7. März 2019 - V ZB 130/17, juris Rn. 7, vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 26/19, juris Rn. 9, und vom 24. Juni 2020 - XIII ZB 33/19, Rn. 11, z. Veröff.
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